Job-Ghosting – Gespenstische Arbeitswelt?

Wenn sich jemand für eine Stelle in einem Unternehmen interessiert, bewirbt er sich meistens darauf. Üblicherweise antworten die Personalverantwortlichen anschließend in irgendeiner Form hierauf und es kommt zur Absage oder zu einem Vorstellungsgespräch. Doch immer wieder kommt in dem Bewerbungsprozess zum sogenannten Ghosting. Das heißt: eine der beider beteiligten Seiten verschwindet, wie ein Geist. Bewerber erscheinen nicht zu Terminen wie Vorstellungsgesprächen, Probearbeit oder gar zum Arbeitsbeginn. Gleiches kann von Seiten des Unternehmens geschehen, indem es den Kontakt zum Bewerber z.B. nach dem ersten Gespräch oder der Vertragsunterzeichnung vollständig abbricht. Noch gespenstischer wird es, wenn jemand bereits in einem Arbeitsverhältnis steht und nicht mehr erscheint oder erreichbar ist. Umgekehrt steht dem Arbeitnehmer die eigene Stelle plötzlich nicht mehr zur Verfügung und der Arbeitgeber lässt sich nicht mehr kontaktieren.

Das Ganze ist nicht nur ärgerlich und zeugt von schlechten Umgangsformen, sondern ist mitunter kostenintensiv und rechtlich nicht legitim. Kommt es zum Ghosting, nachdem ein gültiger Arbeitsvertrag geschlossen wurde, wird die Seite vertragsbrüchig, welche sich aus seiner Rolle zurückzieht. Der Arbeitnehmer hat sich zu Leistung verpflichtet und der Arbeitgeber zur Bereitstellung von Arbeit einschließlich entsprechender Vergütung. Für einen Arbeitnehmer steht die Sicherung des Lebensunterhaltes auf dem Spiel und für Unternehmen die Gewährleistung erbrachter Leistungen wie z.B. Liefertermine für Produkte. Außerdem ist nicht selten auch der Rekrutierungsprozess mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Auf menschlicher Ebene kommt es zum Vertrauensbruch und zum Verlust einer möglicherweise hoffnungsreichen Perspektive und zu Frust. Neben diesen Auswirkungen setzen sowohl das Unternehmen als auch der Bewerber seinen Ruf aufs Spiel.

Wenn nun die Folgen so gravierend sind, weshalb kommt es dennoch zum Job-Ghosting? Gründe können Überlastung sein, denn Personalabteilungen sind nicht in jedem Falls in der Form besetzt, wie es nötig wäre, um einem hohen Bewerbungsaufkommen gerecht zu werden. Außerdem ist es möglich, dass im Auswahlprozess unklar kommuniziert wurde, so dass die Verantwortlichen nicht genau wissen, an welche Person welche Information weiterzugeben ist. Sind Betriebe in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, kann es ebenfalls dazu kommen, dass sie sich aus dem Bewerbungs- oder Arbeitsgeschehen zurückziehen, ohne weiter zu reagieren. Weiterhin kommt es leider auch dazu, dass nicht jedes Unternehmen den Bewerbern die angemessene Wertschätzung entgegenbringt, um sich beispielsweise für eine Absage zu melden.

Auf Seiten der Bewerber oder Arbeitnehmer sind die möglichen Gründe gleichermaßen vielfältig. Eventuell haben sie ein besseres Jobangebot erhalten und vergessen dabei, dem anderen Unternehmen abzusagen. Es herrscht Unsicherheit darüber, ob und in welcher Form und wo sie sich melden sollen. Sie fühlen sich von dem gesamten Bewerbungsvorgang entmutigt, weil er z.B. zu lange dauert oder aus mehreren Etappen und Entscheidungsprozessen besteht. Mangelnde Wertschätzung von Unternehmensseite her kann ebenfalls dazu führen, dass ein Bewerber das Interesse an der Stelle verliert. Schließlich gibt es auch diejenigen, welche keine ernsthaften Absichten hatten, eine Arbeit aufzunehmen und sich aufgrund dessen nicht mehr auf Rückfragen oder Angebote reagieren.

Um sowohl professionell zu bleiben als auch den nötigen gegenseitigen Respekt zu wahren, empfiehlt es sich, jede Bewerbung ernst zu nehmen und die Perspektive des Gegenübers im Blick zu behalten. Eine Entscheidung gegen die jeweilige Stelle oder den Bewerber für diese Stelle bedeuten nicht in jedem Fall Endgültigkeit. Es kann dazu kommen, dass beide zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer anderen Ausschreibung zueinander finden. Außerdem ist es denkbar, dass der Bewerber in einem Unternehmen Anstellung findet, mit dem eine gute Zusammenarbeit von Relevanz ist. In diesen Augenblicken erweist es sich als Vorteil, wenn sich beide Seiten positiv in Erinnerung haben.

Da wir uns für die Erfahrungen unserer Leser mit diesem Thema interessieren, kann jeder gerne freiwillig und anonym an einer kleinen Umfrage teilnehmen. Dieser Link führt zu der Umfrage: https://survey.lamapoll.de/Job-Ghosting/de. Wer bereits Erfahrungen mit Job-Ghosting gesammelt hat oder gute Strategien zur Vermeidung anwendet, kann sich außerdem gerne bei Heike Thomasius vom Wegweiser Arbeitsmarkt unter 0179-6748209 oder heike.thomasius@raa-sachsen.de melden.

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