Tägliche oder wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung?

Seit 1918 gibt es den sogenannten 8-Stunden-Tag (siehe https://mein-bernsdorf.de/tag-der-arbeit/), d.h. gesetzlich ist eine maximale Arbeitszeit pro Tag von 8 Stunden vorgeschrieben. In Ausnahmefällen können auch 10 Stunden geleistet werden, sofern hier ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

Aktuell wird diskutiert, ob diese Regelung aufgehoben und durch eine reine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit ersetzt wird.

Kommentare hierzu können gerne an Heike Thomasius (heike.thomasius@raa-sachsen.de oder 0179-6748209) vom Wegweiser Arbeitsmarkt geschickt werden.

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