Ferien – Zeit zum Jobben?

Vielleicht hast du schon mal überlegt, dir in den Ferien ein bisschen Geld dazuzuverdienen. Ob das für dich möglich ist und was du ggf. zu beachten hast, möchte dir der Wegweiser Arbeitsmarkt hier erklären:
Grundsätzlich gilt für dich als Jugendlicher das Jugendschutzgesetz bzw. das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das hat Auswirkungen auf deine Arbeitszeit, die erlaubten Tätigkeiten und weitere Regelungen.

Wie alt musst du sein, um arbeiten zu dürfen?

Alle im Alter bis einschließlich 12 Jahre dürfen nicht arbeiten. Mit 13 Jahren ändert sich das. Du darfst täglich bis zu 2 Stunden arbeiten. Dazu benötigst du die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Außerdem ist nicht jede Tätigkeit zulässig, sondern nur leichte Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise das Austragen von Zeitungen, Helfen bei der Ernte oder Nachhilfe geben. Sobald du mindestens 15 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, einer altersgerechten Tätigkeit nachzugehen. Das bedeutet v.a., dass die Aufgaben nicht gefährlich oder zu anstrengend sein dürfen. Auch Arbeiten, bei denen man zeitlich unter Druck steht, darfst du nicht durchführen.

In welcher Zeit darfst du arbeiten?

Als Jugendlicher im Alter von 15 Jahren oder mehr kannst du problemlos in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Bis du 15 bist, muss deine Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Dir steht nach der Arbeit immer eine Erholungszeit von mindestens 12 Stunden zu. Eine Beschäftigung ist an 5 Tagen pro Woche möglich. Bei einer Arbeit am Samstag und Sonntag sind weitere Bestimmungen zu beachten. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass du an diesen Tagen nicht arbeiten darfst. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Tätigkeitsbereiche z.B.in der Gastronomie oder im Krankenhaus. Hier solltest du mindestens 2 freie Sams- und Sonntage pro Monat haben.


Wie sind deine Pausen geregelt?

Wenn du mehr als 4,5 Stunden pro Tag arbeitest, hast du eine Pause von 30 Minuten. Bist du mehr als 6 Stunden beschäftigt, beträgt deine Pausenzeit 60 Minuten.

Wie bewirbst du dich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich für einen Ferienjob zu bewerben. Du kannst beispielsweise Personalverantwortliche von Unternehmen kontaktieren und dich persönlich vorstellen. Oftmals ist es aber auch vorteilhaft, eine kleine Bewerbung zusammenzustellen, die dann ein Anschreiben, einen Lebenslauf, das
Einverständnis deiner Eltern und einen Nachweis über darüber, dass du Schülerin bist, enthalten. Ist der Ferienjob ausgeschrieben, solltest du beachten, worauf hier sonst noch hingewiesen wird. Stellenangebote findest du auf Jobportalen, über Social Media, in Zeitungen oder direkt auf den Unternehmenswebseiten.

Wie sieht dein Vertrag aus?

Deine Beschäftigungsdauer ist in deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Arbeitest du 5 Tage pro Woche, darf dieser Job nicht länger als 3 Monate dauern. Arbeitest du weniger als 5 Tage in der Woche, dürfen es insgesamt maximal 70 Arbeitstage sein. Außerdem stehen in deinem Arbeitsvertrag, welche Tätigkeit du übernimmst und wie viel du dafür verdienst. Prüfe, ob zumindest die Regelungen, die hier insgesamt aufgeführt sind, eingehalten werden. Lass am besten einen Erziehungsberechtigten den Vertrag kurz prüfen.

Wie viel kannst du verdienen?

Neben den Erfahrungen und der beruflichen Praxis, die du bei einem Ferienjob gewinnst, geht es natürlich auch darum, das vielleicht erste eigene Geld zu erarbeiten. Dein Verdienst ist vertraglich geregelt. Hierfür gibt es keine verpflichtenden Vorgaben, aber es gilt: Je schwerer deine Tätigkeit ist, umso höher sollten deine Einnahmen sein. Je älter du bist, umso mehr wirst du voraussichtlich verdienen. Zur groben Orientierung könnten dir derzeit folgende Werte helfen: zwischen 5-7€ je Stunde im Alter von 13-14 Jahre, 7-10€ pro Stunde mit 15-16 Jahren und ab 16 bis 17 Jahre 10-12€. Sobald du Volljährig bist, darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden. Dieser beträgt aktuell 12,82€ (Werte werden immer wieder angepasst). Die Grenze für einen Minijob liegt bei 556€ monatlich. Der Steuerfreibetrag ist derzeit auf 11.604€ pro Jahr begrenzt. Bis zu diesem Betrag müssen also von deinen Einnahmen keine Steuern abgezogen werden.

Wie bist du versichert?

Du bist über deinen Arbeitgeber sowohl auf dem Weg von zuhause zur Arbeit und auch zurück als auch während der Arbeit an sich versichert. Außerdem werden keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Das gilt allerdings nur, solange du Schülerin oder Studentin bist. Mit Abschluss deiner letzten Prüfung verlierst du diesen Status und diese Beiträge werden abgezogen.

Hast du einen Anspruch auf Urlaub?

Sollte dein Ferienjob kürzer als einen Monat dauern, hast du keinen Urlaubsanspruch. Ansonsten gilt, dass du je Monat Anspruch auf 1/12 des Urlaubes für 1 Jahr hast. Theoretisch wird dieser jedoch erst ab einem halben Jahr Beschäftigungsdauer gültig. Ferienjobs sind eine tolle Möglichkeit, um berufliche Erfahrungen zu sammeln, Geld zu verdienen und vielleicht sogar ein künftiges Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis anzubahnen.

Solltest du noch mehr Infos oder Unterstützung rund um das Thema Ferienjob brauchen,
melde dich gerne bei heike.thomasius@raa-sachsen.de oder unter 0179-6748209.

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