Bekanntmachung zur Bewerbung zum Friedensrichter

Die Stadt Bernsdorf sucht eine ehrenamtliche Friedensrichterin oder einen ehrenamtlichen Friedensrichter für den Bereich der Stadt Bernsdorf und der dazugehörigen Ortsteile.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten -vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Themenpalette ist vielfältig und umfasst beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermiter, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu Sühneverfahren bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Anforderungen:
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, welcher zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt ist. Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind zugelassene Rechtsanwälte, bestellte Notare, Berufsrichter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete.
Ehrenamtliche Richter, Schöffen sowie im Ruhestand befindliche Personen können dagegen Friedensrichter werden.
Ausgeschlossen sind auch Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben, welche die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt sind.
Der/die Friedensrichter(in) soll im Stadtgebiet der Stadt Bernsdorf oder in einem der Ortsteile wohnen, darf nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtstaatlichkeit verstoßen haben und für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit tätig gewesen sein.
Die Bewohner haben gegenüber der Stadt schriftlich zu erklären, dass derartige Ausschlussgründe nicht vorliegen und die Einwilligung, abzugeben, dass Auskünfte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden können.

Einwohner, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 01.08.2023 an die
Stadt Bernsdorf
Ordnungsamt
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf
zu senden.

Die Wahl erfolgt durch den Stadtrat. Die Wahlbestätigung, die Berufung und die Vereidigung erfolgen durch das zuständige Amtsgericht. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen unter www.bds-bautzen.de.

Text: Stadtverwaltung Bernsdorf, Frau Witschaß Hauptamt

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